10.01.2022
Biofouling – DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) bietet Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit
Es ist bereits seit langem bekannt, dass das Ballastwasser von Schiffen ein bedeutender Vektor für die Verbringung von Fremdorganismen ist. Doch anders als die blinden Passagiere in den Ballastwassertanks, die zumeist keine direkten Auswirkungen auf den Schiffsbetrieb haben, kann übermäßiger Bewuchs (Biofouling) am Schiffsrumpf und in den Nischenbereichen (z.B. Ruder, Propeller, Seekästen und Seewasserleitungen, sowie Bug-/Heck-Strahlruder) zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schiffsbetriebs und sogar der Schiffssicherheit führen. Verbleibt ein Schiff über mehrere Tage an einem Standort, kann dies zu einer deutlichen Verstärkung des Biofoulings am Rumpf und in allen Nischenbereichen führen, obwohl funktionierende Antifouling-Systeme und Bewuchsschutz-Systeme vorhanden sind.
Die regulatorischen Prozesse zum Thema Biofouling sind jedoch lange noch nicht abgeschlossen. Aktuell wird von vielen Seiten an neuen (strengeren) Regelwerken gearbeitet, um das Risiko für mögliche neue Einschleppungen von Fremdorganismen durch das Biofouling an Schiffen zu reduzieren. Ein gutes Beispiel ist das GloFouling-Projekt, das ähnlich dem erfolgreichen GloBallast-Projekt, gemeinsam von der GEF, UNDP und IMO aufgelegt wurde. Ziel des Projektes ist es, sogenannte „Best Practice Tools“ zu entwickeln. Diese sollen die beteiligten Länder bei einer schnellen Implementierung rechtlicher Grundlagen und behördlicher Strukturen unterstützen. Hingewiesen sei auf die regionalen Übereinkommen HELCOM und OSPAR, sowie das COMPLETE-Projekt, das eine Roadmap als Grundlagen für eine harmonisierte Umsetzung der IMO Biofouling Guidelines hervorbringen soll.
Trotz der noch nicht rechtlich bindenden Rahmenbedingungen haben sich weltweit frühzeitig zahlreiche Hersteller und Zulieferer im maritimen Sektor dieser komplexen Fragestellungen angenommen. Dabei sind die größten Herausforderungen an die Hersteller, gleichzeitig Konzepte zu entwickeln, die sowohl die biologische Wirksamkeit der angewendeten Behandlungstechnologien sichern, aber auch reibungslos in den routinemäßigen Schiffsbetrieb integriert werden können und alle Aspekte der zukünftigen Regelwerke abbilden.
Die Vielschichtigkeit der dargelegten Fragestellungen verdeutlicht, wie wichtig verlässliche Regelungen und anerkannte Definitionen für alle Beteiligten sind. Aus den starken Aktivitäten der regulierenden Behörden und Forschungseinrichtungen zum Thema Biofouling ergibt sich daher Handlungsbedarf auf der industriellen Ebene. Dieses betrifft alle Bereiche der maritimen Wirtschaft, sowohl aus Anwendersicht (Schiffbauindustrie, See- und Binnenschifffahrt, sowie Offshore Windenergie und Häfen), als auch aus Entwickler- und Produzentensicht (Meeresforschung, Meerestechnik, maritime Zulieferbetriebe). Der Arbeitskreis NA 132-02-11-04 AK der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) beteiligt sich an den Projekten der ISO-Arbeitsgruppe ISO/TC 8/WG 12 „Acquatic nuisance species“ und plant auch neue Normungsprojekte aufzunehmen. Es sind alle interessierten Vertreter der maritimen Wirtschaft eingeladen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen.
Für weitere Informationen und Rückmeldungen bis 2022-02-11 wenden Sie sich bitte an:
Rabea Reußwig, Projektmanagerin NSMT, rabea.reusswig@din.de
Projekte zu Anti-Fouling-Beschichtungen werden im DIN Arbeitsausschuss NA 002-00-07 AA „Allgemeine Prüfverfahren für Beschichtungsstoffe und Beschichtungen“ behandelt.
Ansprechpartner ist Herr Reinmüller, bernd.reinmueller@din.de.